Verbrechen des Klerus in Italien

DER FOLGENDE BERICHT WURDE AM 8. AN ALLE GARANTEN FÜR KINDER UND JUGENDLICHE SOWIE AN DIE GARANTEN (derzeit nur 4 in Italien) FÜR DEN SCHUTZ VON OPFERN VON STRAFTATEN VERSANDT (PDF 2. Bericht Rete L’ABUSO )

Mit dieser Petition möchte die Vereinigung Rete L’ABUSO auf die Situation aufmerksam machen, die wir in unserem Land beobachten, und gleichzeitig den Garanten dazu ermutigen, dafür zu sorgen, dass das „Wohl des Kindes”, das in Italien noch immer nur auf dem Papier steht, konkrete Grundlagen und Kanäle für die Umsetzung der Gesetze, insbesondere des GESETZES Nr. 172/2012 und des GESETZES Nr. 69/2019, schafft.

Wie Sie wissen, fehlen Italien derzeit konkrete und wirksame Instrumente zur Prävention von sexuellem Missbrauch von Minderjährigen und schutzbedürftigen Personen. Es mangelt an Instrumenten zur Sensibilisierung von Erwachsenen und insbesondere von Minderjährigen. Diese sind, wenn sie über das richtige Verhalten von Erwachsenen ihnen gegenüber informiert sind, das erste und wirksamste Alarmsignal, um Eltern oder Erwachsene zum Handeln zu bewegen. Diese Sensibilisierung ermöglicht es alarmierten Minderjährigen oft, bestimmte Situationen zu vermeiden, sich zu schützen und sie Erwachsenen zu melden.

Wie aus dem folgenden Bericht hervorgeht, war es die italienische Delegation selbst, die auf der 80. Sitzung des UN-Ausschusses für die Rechte des Kindes befragt wurde und widerwillig auf die gravierenden Versäumnisse Italiens hingewiesen hat. Auf die Frage nach den vom Mitgliedstaat umgesetzten oder geplanten Präventionsstrategien beschränkte sich die UN-Delegation darauf, die für die Täter dieser Verbrechen vorgesehenen Strafen und erschwerenden Umstände zu nennen.

Es handelt sich dabei um Strafen und erschwerende Umstände, die den Straftätern erst nach Begehung der Straftat auferlegt werden.

Die UNO hat gravierende Mängel festgestellt und in Punkt 21 ihres Abschlussberichts Empfehlungen ausgesprochen, die Italien umsetzen sollte. ( CRC/c/ita/co/5-6 )

Wie in diesem Antrag dargelegt, in dem der Verein dem regionalen Garanten die relevanten Daten nur zum katholischen Klerus mitteilt, wird dringend darauf hingewiesen, dass die erfassten Zahlen, obwohl ungenau, extrem hoch sind.

Mehr als 3,5 % allein im Klerus, der in Italien aus 31.000 Einheiten besteht, von denen 1.106 betroffen sein sollen.

Diese Zahl wurde nicht nur von der Vereinigung erhoben, sondern auch von der italienischen Bischofskonferenz selbst bestätigt, die, um genau zu sein, 1.049 Fälle im gleichen Zeitraum, den wir befragt haben, gemeldet hat, gegenüber 1.106 Fällen, die vom Aussteller befragt wurden.

Da sich der Klerus als Organisation seit Jahren dessen bewusst ist, hat er Maßnahmen ergriffen, um sich vor einem Problem zu schützen, das ihm seit mindestens 1962 bekannt ist und das dem Vatikan seitdem bekannt ist, als er es heimlich in der mittlerweile berüchtigten Richtlinie „Crimen sollicitationis” geregelt hat.

Dies mindert jedoch in keiner Weise die Schwere der Situation und die Notwendigkeit dringender Maßnahmen. Dies erfordert über die regionalen Garanten ein entschlossenes und schnelles Eingreifen des nationalen Garanten, der die Bürger und Politiker in diese Frage einbezieht und ihnen Verantwortung überträgt. Italien hinkt den anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union um fünfzehn Jahre hinterher, die in vielen Fällen nicht nur das Phänomen vor Ort quantifiziert, sondern auch den Überlebenden eine angemessene Entschädigung, konkrete Unterstützung und Gerechtigkeit gemäß den italienischen Verfassungsgarantien gewährt haben.

Wie Sie wissen, liegt die Besonderheit Italiens in diesen grundlegenden Gesetzeslücken, die, sobald sie umgesetzt sind, zu Hindernissen für die sekundäre Gesetzgebung werden.

Beispielsweise macht das Fehlen einer Meldepflicht für alle Bürger – wodurch Erwachsene, wie es sein sollte, für ihre gesetzlichen Schutzpflichten gegenüber Minderjährigen verantwortlich wären – europäische Präventionsinstrumente wie das vom Gericht ausgestellte Anti-Pädophilie-Zertifikat wichtig, das verhindern soll, dass Personen, die wegen dieser Art von Straftaten verurteilt wurden, erneut Kontakt zu Minderjährigen haben.

Wenn jedoch keine Meldepflicht besteht, gibt es keine Voruntersuchung durch die Justizbehörde und folglich keine Verurteilung und somit auch keinen Eintrag in das Zertifikat. Das gleiche Zertifikat gegen Pädophilie ist seit seiner Ratifizierung mit einem weiteren schwerwiegenden Problem konfrontiert.

Es ist nämlich unverständlich, warum der italienische Gesetzgeber als einziger die zunehmend gefährdete Gruppe der Freiwilligen von der Meldepflicht ausgenommen hat. Zufälligerweise gehört zu dieser Gruppe auch der Klerus, der unter strikter Einhaltung des Gesetzes bereits verurteilte oder rückfällige Priester wieder einstellt. Fast so, als wäre dies eine „normale” Praxis.

Der letzte in Italien gemeldete Fall ist der von Pater Ciro Panigara, der laut Angaben der Diözese selbst beschuldigt wird, vor zehn Jahren fünf Minderjährige missbraucht zu haben. Da die Kirche den Fall nicht den italienischen Behörden gemeldet hatte, hielt sie ihn bis zum vergangenen Dezember geheim, als er wieder eingesetzt wurde. Kurz darauf wurde er gemäß den Vorschriften rückfällig.

In diesem Fall hätten die Meldepflicht und das Anti-Pädophilie-Zertifikat ein klar absehbares Drama verhindern können, was unbestreitbar ist, aber tatsächlich neue Opfer geschaffen hat.

Versuchen Sie sich einmal für einen Moment in die Lage eines verurteilten Täters zu versetzen, der aufgrund seines befleckten Zertifikats heute keinen Zugang mehr zu den meisten Orten hat, an denen sich Minderjährige aufhalten, und es wird offensichtlich, dass er dort zuschlagen wird, wo das Zertifikat nicht erforderlich ist.

In ehrenamtlichen Sportvereinen, Clubs und überall sonst, einschließlich in der Kirche und in der Gemeinde, wo er paradoxerweise noch besser geschützt ist, weil die Angst vor einem Skandal in der Kirche ihm die Gewissheit gibt, dass er, wenn er entdeckt wird, nicht nur nicht angezeigt, sondern auch gedeckt wird, um zu verhindern, dass die Angelegenheit bekannt wird und den Ruf der Kirche schädigt.

In Ermangelung wirksamer Präventivmaßnahmen würden die Einführung einer Meldepflicht für alle Bürger (die in Italien bereits gilt, aber auf Beamte beschränkt ist) und die Überarbeitung des Anti-Pädophilie-Zertifikats, das, wie auch von der UNO von Italien gefordert, in dem Teil geändert werden sollte, der Freiwillige von der Offenlegung befreit, bereits ein erhebliches Maß an Prävention im Vergleich zur derzeitigen völligen Abwesenheit gewährleisten.

Francesco Zanardi

Gesetzlicher Vertreter – Netzwerk L’ABUSO ODV/ETS