Die heutige Versammlung ist eine große Klärungsaktion. Sie zeigt die Realität der laizistischen Bewegung: Es handelt sich um eine soziale und demokratische Bewegung, die sich tief den individuellen und kollektiven Freiheiten sowie den sozialen Rechten verpflichtet fühlt; es ist eine antirassistische und zutiefst internationale Bewegung, weil ihr Anliegen universell ist: die Freiheit des Menschen und die Gleichheit aller. Im Hintergrund zeigt diese Erinnerung an die Grundsätze auch das Ausmaß der politischen Verleugnung laizistischer und republikanischer Fragen in den letzten Jahrzehnten; das Ausmaß des Rückschritts hin zu autoritärem Chauvinismus und subventionierten Ideologien, die immer noch Staatsideologien sind.

All diese legislativen Verleugnungen unter der Fünften Republik gehen auf einen einzigen Präzedenzfall zurück: das Debré-Gesetz von 1959, mit dem die öffentliche Finanzierung des privaten katholischen Bildungswesens eingeführt wurde. Das Debré-Gesetz wurde trotz des Widerstands aller Verteidiger der laizistischen Republik verabschiedet. Es stellt den Geldpakt zwischen der Kirche und der gaullistischen Macht dar, den Pakt, der den gesamten späteren antilaizistischen Rückschritt ermöglicht hat.

Der Staat und die Gebietskörperschaften sind heute die wichtigsten Geldgeber für den Religionsunterricht, mit schätzungsweise 12 Milliarden Euro pro Jahr – denn natürlich sind diese Transfers sehr schwer nachzuverfolgen. Mit der Schule begann die III. Republik, laizistisch zu werden, und mit der Schule begann auch die V. Republik, die Laizität aufzugeben.

Die politische Verwirrung der letzten Jahre hat auch die Frage der Abschaffung des Debré-Gesetzes nicht verschont. Manchmal schien Defätismus angebracht: Der Privatunterricht sei angeblich zu groß geworden, um abgeschafft zu werden. Man müsse für eine „bessere Anwendung des Debré-Gesetzes” kämpfen, insbesondere für verstärkte Kontrollen. Aber das Fehlen von Kontrollen für katholische Schulen ist kein Versagen des Debré-Gesetzes, sondern dessen Kern!

Gelegentlich kam es sogar vor, dass dieser Defätismus die Form eines oberflächlichen Radikalismus annahm, „laizistischer als ich geht es nicht”, jedoch ohne jeglichen strategischen Vorschlag, sodass sich letztendlich keine Perspektive für einen Ausweg aus dem Status quo abzeichnete. Die Verfechter einer angeblich kompromisslosen Laizität sitzen also am Tisch der Fürsten der Kirche und derjenigen einer schlecht benannten Republik. Säkularistische Leitkultur interessiert uns nicht, wenn sie auf den Podesten lautstark verkündet wird, aber im Arbeitsalltag nur selbstverschuldete Ohnmacht und Gefälligkeit gegenüber der Kirche bedeutet: Diesen Spagat überlassen wir gerne den Scheinheiligen.

Dank der Irrwege der letzten Regierungen sind die Masken gefallen, und auch hier ist eine Klärung eingetreten. Ein Kollektiv, das zahlreiche heute anwesende oder entschuldigte Organisationen vereint, hat auf Initiative der Libre Pensée einen Plan zur Abschaffung des Debré-Gesetzes ausgearbeitet.

Dieser Plan besteht nicht darin, sich in prophylaktischen Maßnahmen zu verlieren, die eines Tages zur Aufhebung führen sollen: Er nimmt vielmehr die schlichte Abschaffung als Ausgangspunkt und entwickelt dann die Übergangsbestimmungen, mit denen die öffentliche Schule an Stärke gewinnen wird, um fast alle Schüler aufzunehmen, die derzeit eine Privatschule besuchen, und gleichzeitig Lösungen für die derzeitigen Beschäftigten im privaten Bildungswesen anzubieten.

Mit anderen Worten: Es geht nicht darum, den konfessionnellen Unterricht zu verfolgen, um ihn vor der Aufhebung des Gesetzes zu schwächen, sondern darum, das Gesetz ganz abzuschaffen und sich gleichzeitig die Mittel zu verschaffen, um anschließend das demografische Gewicht des Privatunterrichts abzubauen. Nach unserem Plan werden diese Übergangsbestimmungen sechs Jahre lang gelten. Mit der Abschaffung zu beginnen bedeutet auch, das Gesetz vor einem Wechsel der Mehrheit zu schützen: Wenn das Debré-Gesetz abgeschafft wird und der Ausstieg über Übergangsbestimmungen erfolgt, müsste eine klerikale Regierung das Dossier von vorne beginnen und erneut über das Debré-Gesetz abstimmen lassen, um einen Rückzieher zu machen. Die Aufhebung am Ende des Zyklus zu platzieren, bedeutet hingegen, das gesamte Projekt beim ersten Anzeichen von Unsicherheit zu gefährden.

Es gibt keinen anderen Weg zur Freiheit als die sofortige Abschaffung. Die Republik erkennt keine Religion an und subventioniert keine Religion: Das gilt auch für bistümliche Trägerverbände und konfessionelle Schulen. Also: öffentliche Mittel für die öffentliche Schule, private Mittel für die Privatschule, und es lebe die Schule der Freiheit, die weltliche, konfessionsfreie Schule!

 

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